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Prüfung und Bewertung
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Die PVA-MV als Partner der Hochschulen und außeruniversitären Forschungsseinrichtungen prüft und bewertet die Erfindungsmeldungen.
Nach Eingang der Erfindungsmeldung führt die PVA-MV eine sogenannte Grobprüfung durch. Dabei wird die Erfindung unter zwei Gesichtspunkten betrachtet:
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- Untersuchung auf Neuheit und Patentierbarkeit
- Betrachtung des Vermarktungspotenzials
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Die Grobprüfung ist der erste Selektionsfilter und mündet in eine Empfehlung an die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung.
Fällt dieses Votum zugunsten einer Verwertung aus, so wird die Erfindung anschließend einer eingehenden Detailprüfung unterzogen. Hier wird schwerpunktmäßig die wirtschaftliche Verwertbarkeit durchleuchtet.
Dies beinhaltet auch die Diskussion und Entwicklung erster Geschäftsmodelle, so dass nach dieser Detailprüfung eine Aussage über die vorteilhaftesten Mechanismen der Verwertung – Verkauf nach Patentierung, Lizenzierung oder als Grundstein eines noch zu gründenden Unternehmens - getroffen werden kann.
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